Durch die Erfahrung aus über 20jähriger Tätigkeit am regionalen und überregionalen Immobilienmarkt, die lückenlose Dokumentation von rund 4500 eigenen Immobilienverkäufen sowie permanente Beobachtung des Marktgeschehens verfügen wir über umfassende Marktkenntnis.
Unsere Immobilienmakler sind somit in der Lage treffsichere Prognosen für realisierbare Kaufpreise abzugeben und Sie so im Vorfeld des Immobilienverkaufes angemessen zu Beraten.
Es gibt jedoch Umstände, welche die Erstellung von Wertgutachten erforderlich machen:
- Vermögensauseinandersetzungen im Zuge von Erbstreitigkeiten bzw. zu deren Vermeidung
- Vermögensauseinandersetzungen bei/vor Ehescheidungen
- Dokumentation von Vermögenswerten in Vormundschaftsangelegenheiten oder bei amtlicher Betreuung
- Nachweis von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Bankangelegenheiten (Finanzierung, Prolongation, Besicherung)
- Steuerangelegenheiten wie: Erbschaft, Schenkung, Stiftung
Gutachten können als mündliches oder als schriftliches Gutachten erstellt werden. Mündliche gutachterliche Stellungnahmen können z. B. zur Vermeidung von Streitigkeiten bei Vermögensauseinandersetzungen sinnvoll sein. Dem Wertermittlungsanlass entsprechend kann ein Gutachten auch als Kurzgutachten erstellt werden. Nutzen Sie unser Angebot eines ausführlichen Informationsgespräch mit unserem beratenden Ingenieur und Gutachter Peer Vollbehr.
Energieausweis
Seit 1. Januar 2009 ist der Energieausweis bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf für alle Wohngebäude Pflicht und muss Interessenten zugänglich gemacht werden. Grundlage hierfür ist das Inkrafttreten der Energiesparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007.
Nach der schrittweisen Einführung gehört der Energieausweis nun seit 1. Januar 2009 verpflichtend zu den Objektunterlagen aller Gebäude.
Der Energieausweis soll für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen und Interessenten vergleichbare Informationen über die energetische Qualität von Gebäuden liefern.
Für Objekte mit weniger als 5 Wohneinheiten empfehlen wir die Erstellung des Energieausweises auf Basis des Energiebedarfes. Für Bestandsgebäude besteht unter gewissen Vorraussetzungen auch die Wahlmöglichkeit, einen Energieausweis auf Grundlage von Verbrauchswerten zu erstellen. Ein so erstellter Ausweis kann jedoch durch wechselhaftes Verbrauchsverhalten der Bewohner stark an Aussagekraft verlieren. Zudem ist der bedarforientierte Energieausweis meist für die Beantragung von Fördermitteln erforderlich.
Unser
beratender Ingenieur Peer Vollbehr erstellt Ihren Energieausweis und steht Ihnen und später potentiellen Käufern für Fragen gern zur Verfügung.